ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Geltungsbereich
1. Die S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH verkauft Veranstaltungskarten (Karten) für die Showproduktion "Stars in Concert" an Agenturen, Wiederverkäufer, Firmenkunden und Einzelkunden.
2. Sämtliche Rechtsgeschäfte von S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH gegenüber jeglichen Kunden und Lieferanten unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), es sei denn, abweichende Regelungen wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden gelten ausdrücklich nicht.
3. Soweit die Karten von der Estrel Hotelbetriebs-GmbH verkauft werden, ist diese ausschließlich als Vertreter der S.I.C. tätig.
4. Zahlungen von/für Veranstaltungskarten erfolgen ausschließlich auf das Treuhand – Inkassokonto, welches durch S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH geführt wird, aber nicht zum Vermögen der S.I.C. gehört, nämlich Postbank Berlin, Bankleitzahl: 100 100 10 Kontonummer: 694 022 100.

II. Kartenerwerb
1. Der Kunde erwirbt Veranstaltungskarten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
2. Die Zugangsberechtigung ist nur unter den nachfolgenden Bedingungen auf Dritte übertragbar:
Der Dritte darf keinen höheren Preis als den auf der Veranstaltungskarte aufgedruckten Preis zuzüglich Vorverkaufs- und Systemgebühren zahlen und muss alle Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsbesuchsvertrag - einschließlich des Weiterverkaufsverbots – übernehmen und anstelle des Übertragenden in den Vertrag mit dem Veranstalter eintreten.
3. Eine Weitergabe von Veranstaltungskarten an Dritte ist in folgenden Fällen ausnahmslos nicht gestattet:
a. eine Weitergabe oder Veräußerung von Veranstaltungskarten oder der Erwerb von Veranstaltungskarten für einen Dritten, wenn dies im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters,
b. eine Veräußerung der Veranstaltungskarten im Rahmen von Internetauktionen, die vom Veranstalter nicht autorisiert sind,
c. eine Veräußerung von Veranstaltungskarten um Gewinn zu erzielen oder einem Erwerb der Veranstaltungskarten im Namen eines Dritten, um mit der Vermittlungstätigkeit Gewinn zu erzielen,
d. eine Weitergabe und/oder Veräußerung von Veranstaltungskarten zu Zwecken der Werbung oder Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder als Teil eines vom Veranstalter nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets, oder
e. bei einer Veräußerung von Veranstaltungskarten ohne Hinweis auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Ziffer II.3 und diese Ziffer II.4.
4. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zugangsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit.
5. Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen kann S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH von dem Kunden zudem die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 € verlangen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH behält sich ausdrücklich vor, Personen die gegen diese Untersagung verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
6. Reservierungen werden wie folgt ausgeführt:
- Bei der Reservierung wird eine Auftragsnummer vergeben und ein Optionsdatum bestimmt.
- Auftragsnummer, Optionsdatum und Kartenpreis werden dem Kunden telefonisch, mündlich oder schriftlich bestätigt.
7. Ein Anspruch auf Erwerb der Karten und Aushändigung der Karten besteht nur und ausschließlich dann, wenn der Kartenpreis zum Optionsdatum auf dem Konto der S.I.C. eingegangen ist oder bar gezahlt wurde.
8. Eventuelle Ermäßigungsansprüche sind spätestens bei der Bestellung der Veranstaltungskarten geltend zu machen. Eine spätere Berücksichtigung von Ermäßigungen jeder Art kann ausdrücklich nicht erfolgen.
9. Nicht rechtzeitig bezahlte Karten werden von der Option frei und werden dem Verkauf wieder zugeführt.
10. Verkaufte Eintrittskarten sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.
11. Muss eine Vorstellung ausfallen, so tauscht S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH die Eintrittskarte gegen eine Karte der gleichen Preisgruppe für eine beliebige andere Vorstellung oder erstattet den Kaufpreis gegen die Rückgabe der Eintrittskarte. Der Tausch oder die Rückgabe muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Vorstellungsausfall bei S.I.C. erfolgen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen.
12. Muss eine Fremdveranstaltung ausfallen, sind Ansprüche ausschließlich bei dem Veranstalter zu stellen. Bei Ausfall der Fremdveranstaltung wird die erhobene Vorverkaufsgebühr und Ticketgebühr nicht erstattet, da die Leistung der S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH, die Vermittlung der Eintrittskarten im Vorverkauf, vollständig erbracht wurde.
13. S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH verlangt bei allen Ermäßigungskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass entrichtet werden.

III. Veranstaltung
1. Die S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs-GmbH behält sich vor, die angekündigte Besetzung auch kurzfristig zu ändern.
2. Nach Beginn der Veranstaltung erfolgt kein Einlass. Ausnahmen obliegen dem Veranstalter.
3. Es ist grundsätzlich den Anordnungen des Personals uneingeschränkt Folge zu leisten. Das Personal übt für die S.I.C. Veranstaltungs GmbH das Hausrecht aus.
4. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
5. Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen gegen eine Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.
6. Am Veranstaltungsort sind Ton-, Foto-, Video- und sonstige Aufnahmen jeder Art aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art müssen an der Garderobe abgegeben werden. Bei Zuwiderhandlung ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmen und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten und die Person von der Veranstaltung auszuschließen. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

IV. Verkauf über Agenturen und Wiederverkäufer
1. Agenturen haben nur dann das Recht, Karten im Auftrag von S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH zu verkaufen, wenn sie über einen gültigen Vertrag verfügen. Sie sind verpflichtet, die Kunden über die gültigen Geschäftsbedingungen von S.I.C. aufzuklären und diese auszuhändigen.
2. Zahlungen über/für Veranstaltungskarten erfolgen ausschließlich auf das Treuhand/ Inkassokonto, welches durch S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH geführt wird, aber nicht zum Vermögen der S.I.C. gehört, nämlich Postbank Berlin, Bankleitzahl: 100 100 10, Kontonummer: 694 022 100.
3. Agenturen, die keinen gültigen Vertrag haben, geben Bestellungen lediglich im eigenen Namen auf. Bei Bestellungen durch Agenturen kann S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH verlangen, dass die Annahme der Bestellung von der Stellung einer Sicherheit in Höhe von 80 % des Bestellwertes abhängig gemacht wird.
4. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH, entgegenstehende Vereinbarungen der Agenturen mit Dritten sind weder übertragbar noch werden diese von S.I.C. übernommen.

V. Kartenabholung, Versand
1. Bezahlte Karten werden dem Kunden auf dessen Gefahr und auf dessen Wunsch per Post zugesandt. S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH ist berechtigt, für den Postversand eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
2. Kauft der Kunde die Karten in einer Agentur, so ist der Erfüllungsort der Geschäftsraum dieser Agentur.
3. Hinterlegte Karten (Abendkasse) sind bis 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn unter Angabe der Auftragsnummer abzuholen. S.I.C. ist berechtigt, bei nicht rechtzeitiger Abholung der Karten, diese gegebenenfalls anderweitig zu verwerten.

VI. Sonderbuchungen, exklusive Shows
1. Bei Sonderveranstaltungen ist die S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH berechtigt, Vorauszahlungen nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen geltend zu machen.
2. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnung nicht geleistet, so ist die S.I.C. GmbH zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.
3. Die S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH ist ferner berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten wenn:
- höhere Gewalt oder andere von der S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH nicht zu vertretende Umstände oder Maßnahmen Dritter die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen unter irreführender und/oder falschen Angaben hinsichtlich wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder des Veranstaltungszweckes, gebucht wurden;
- die S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann.
4. Die S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei einem Rücktritt der S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH aus obengenannten Gründen ist ein Schadensersatzanspruch des Veranstalters gegenüber der S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH ausgeschlossen.
6. Kann der Veranstalter oder Mieter aus Gründen, die in seinem Risikobereich liegen, von der Veranstaltung bzw. Mietsache nicht den vereinbarten Gebrauch machen, so bleibt er grundsätzlich zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. Dies gilt auch hinsichtlich bestellter Teilleistungen.
Zeigt der Veranstalter der S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH seine Verhinderung an, so gilt hinsichtlich der zu zahlenden Ausfallentschädigung die Abhängigkeit zum Zeitpunkt des Zuganges der Anzeige gegenüber der S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH vor dem offiziellen Veranstaltungsbeginn Folgendes:
Zugang der Anzeige
- bis ein Jahr vor Veranstaltungsbeginn: 50% des vertraglich vereinbarten Preises
- bis 8 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 75% des vertraglich vereinbarten Preises
- bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 100% des vertraglich vereinbarten Preises

VII. Zahlungen
1. Alle Zahlungen sind direkt an S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH zu leisten.
S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH zieht die Zahlungen im eigenen Namen ein.
2. Agenturen sind lediglich berechtigt, den mit S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH vereinbarten Kartenpreis treuhänderisch in Empfang zu nehmen. Die Agentur ist verpflichtet, die treuhänderisch erlangte Summe von ihrem eigenen Vermögen getrennt zu halten und dieses der S.I.C. Veranstaltungs GmbH auf Verlangen nachzuweisen.
3. Zahlungen erfolgen durch Barzahlung oder Überweisung; bei Zahlungen durch Lastschrift oder Verrechnungsscheck tritt die Zahlung erst dann ein, wenn eine endgültige Gutschrift auf dem Konto von S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH erfolgt ist.
4. Rechnungen sind auch ohne Fristbestimmung zahlbar innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum. Die Frist ist durch unbedingte Gutschrift auf dem Konto von S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH eingehalten.
5. Die Veranstaltungskarten und das Wechselgeld sind nach Erhalt sofort zu prüfen. Eine spätere Reklamation ist ausgeschlossen.

VIII. Zahlungsverkehr
1. Bei Zahlungsverzug ist S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank geltend zu machen. Bei nicht fristgerechter Zahlung entsteht eine Mahngebühr von weiteren 10,00 EUR pauschal, wobei dem Schuldner der Nachweis geringerer Mahnkosten unbenommen bleibt.
2. S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH behält sich das Recht vor, Kunden, bzw. eine Agentur von dem Bezug von Karten auszuschließen. Gründe für einen solchen Ausschluss sind u.a. Zahlungsverzug oder Fehler bei der treuhänderischen Verwaltung von Kartengeldern.
3. S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH ist berechtigt, aus sachlichem Grund vom Vertrag zurückzutreten, falls höhere Gewalt oder andere vom S.I.C. nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages in Abwägung der gegenseitigen Interessen nicht durchführbar ist. In diesem Fall gilt Abschnitt II, Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.

IX. Haftung, Schadensersatz
1. S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit insoweit, als nach dem Gesetz eine Eigenhaftung oder eine Haftung für Erfüllungsgehilfen in Betracht kommt.
2. Für Schadensersatzansprüche, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung "Stars in Concert" stehen und für die S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH gemäß Ziffer 1 haftet, ist die Haftung der S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH für Sachschäden auf 10.000,00 EUR begrenzt.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder etwaiger in diesen Ereignissen liegender unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten. Im Falle von Unmöglichkeit, Verzug und etwaiger in diesen Ereignissen liegender unerlaubter Handlung beschränkt sich der Anspruch auf den Ersatz im Zeitpunkt des Kartenerwerbs vorhersehbaren Schadens.
Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. Grundsätzlich haftet S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH daher nicht für körperliche Schäden, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung, insbesondere durch Lautstärke verursachte Hör- oder andere körperlichen Schäden, verursacht wurden.
5. Grundsätzlich haftet S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH nicht für die Richtigkeit der Informationen - insbesondere auch nicht für die Informationen der Agenturen.

X. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH.
2. Ausschließlicher Gerichtstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH.
Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 der ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH.
3. Es gilt deutsches Recht.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften.

Berlin, den 05.03.2020